Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Hüpfburgenverleih Nitzsche/Wiencken GbR


Vermietung: Die Hüpfburg wird dem Mieter in einem sauberen und funktionstüchtigen Zustand übergeben. Bei der Übergabe der Hüpfburg an den Mieter, muss dieser die Vollzähligkeit und Funktion überprüfen und den Erhalt quittieren. Sollte die Hüpfburg durch einen Defekt nicht in Betrieb genommen werden können, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung (z.B. höhere Gewalt etc.).

 

Mietsicherheit / Kaution: Der Vermieter hat vom Mieter eine Sicherheitsleistung/Kaution für die Mietsache zu verlangen. Die Höhe beträgt einen Tagessatz der jeweiligen Kategorie (A = EUR 50; A+ = EUR 75; B = EUR 100; C = EUR 300) und ist im Voraus zu entrichten. Die Kaution wird bei Rückgabe und anschließender Kontrolle an den Mieter in Bar oder per Überweisung zurückgegeben. Ist die Rückgabe bei Dunkelheit oder spät am Abend, findet die Kontrolle unserseits am nächsten Tag statt. Eventuelle Abzüge (durch Verschmutzung, Nässe, Beschädigung o.Ä.) wird mit dem Mieter besprochen und von der Kaution abgezogen. 


Mietzeit: Die auf den Mietpreis bezogene Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag (08.00 Uhr bis spätestens 21.00 Uhr) der Übernahme und endet mit dem vereinbarten Tag (08.00 Uhr bis spätestens 21.00 Uhr) des Einganges der Mietsache beim Vermieter. Sonst s. Punkt Rückgabe.

 

Aufsichtsperson: Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einer erwachsenen Aufsichtsperson beaufsichtigt werden. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen, dass die Hüpfburg ordnungsgemäß aufgebaut und dann nicht zweckentfremdet benutzt wird. Den Anweisungen dieser Aufsichtsperson ist Folge zu leisten. Es ist darauf zu achten das die Hüpfburg nicht die maximale Nutzerzahl übersteigt. Bitte achten Sie darauf, dass Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und andere Gegenstände welche Verletzungen oder die Hüpfburg beschädigen können vor der Benutzung entfernt werden. Hüpfburgen sind für Kinder konstruiert und sollten nicht von Erwachsenen benutzt werden. (Hohe Punktbelastung).

 

Haftung: Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Übergabe der Hüpfburg geht die Gefahrtragung und Haftung bis zum Moment der Rückgabe auf den Mieter über. Das Unternehmen Hüpfburgenverleih Nitzsche/Wiencken GbR trägt keine Verantwortung für Personenschäden oder Unfälle, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter stellt den Vermieter von allen eigenen und Ansprüchen Dritter frei. Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte Personen überlassen. Info: Bei privater Mietung sind Sach- und Personenschäden in der Regel von der Privathaftpflicht oder Haushaftpflicht abgedeckt.

 

Betrieb der Hüpfburg: Die Hüpfburg darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Der Mieter verpflichtet sich bei Selbstabholung der Hüpfburg die Anleitung für den Aufbau/Abbau zu lesen und zu beachten. Gegen Verrutschen der Mietsache sind immer die vorhandenen Heringe zu benutzen. Kein Betrieb ohne Heringe.

 

Rücktrittsrecht des Vermieters: Der Vermieter ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten:

Mangelnder Sicherstellung der Zahlung des Mietpreises. Ausfall der Mietsache. Im Falle des berechtigten Rücktritts durch den Vermieter entfallen jegliche Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Entschädigungen. Im Falle einer Schadenersatzpflicht bei grobem Vorsatz des Vermieters ist die Höhe der Schadenersatzpflicht auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises der Mietsache beschränkt.

 

Bei Sturm – oder Unwettergefahr hat der Mieter oder der von ihm dazu verpflichtete Benutzer der Mietsache unverzüglich sämtliche Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und notfalls von Personen räumen zu lassen. Die Nutzung ab Windstärke 5 ist untersagt (Wie fühlt sich Windstärke 5 an? Bei Windstärke 5 beginnen kleine Laubbäume zu schwanken. Der Wind ist schon hörbar.).

 

Zusätzliche Kosten: Wenn die Hüpfburg stark verschmutzt oder nass zurückgegeben wird, berechnen wir einen Tagessatz der jeweiligen Kategorie (s.o.) für die Reinigung. Bei einer Beschädigung während der Mietzeit, trägt der Mieter anfallende Reparaturkosten. Bei Beschädigungen oder Diebstahl am Mietgegenstand haftet der Mieter in vollem Umfang. Für defekte/zerbrochene Heringe werden EUR 5 (Material: Kunststoff) und EUR 25 (Material: Metall) berechnet und von der Kaution einbehalten.

 

Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter: Da bei erteiltem Auftrag die Mietsachen für den Mieter reserviert sind, können diese nicht an jemand anderes vermietet werden. Sollte der Mieter, aus welchem Grunde auch immer, von dem Vertrag zurücktreten, ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

Bei Rücktritt bis 5 Tage vor Mietbeginn, am selben Tag oder Nichtabholung: 100 % der Vertragssumme.


Schönwettergarantie: Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns sehr wichtig. Da aber das Wetter ein unberechenbarer Faktor ist, erhalten Sie bei uns eine kostenlose Schönwettergarantie auf die im Außenbereich betriebenen Hüpfburgen.


Rückgabe: Der Mieter gibt die trockene und von innen und außen gesäuberte und ordnungsgemäß gepackte Hüpfburg (alle Hüpfburgen passen komplett in ihre Schutzhüllen) an den Vermieter zur vereinbarten Zeit zurück. Mietobjekt (Hüpfburg und Unterlegplane) niemals feucht einpacken. Vollständig trocknen lassen! Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, einen Zuschlag von einem Tagessatz der jeweiligen Kategorie (s.o.) für jeden weiteren angebrochenen Tag als pauschale Entschädigung zu verlangen.


Kleinunternehmer nach §19 des Umsatzsteuergesetzes (UstG)
In ausgewiesenen Rechnungen von
Hüpfburgenverleih Nitzsche/Wiencken GbR ist gem. § Abs. 1 UstG keine Umsatzsteuer enthalten.


Fragen? Immer her damit!



Egal ob Buchungsanfrage oder Terminverlegung!